Neue Corona - Regeln
Die Leitung des TSV Ottobrunn teilt folgendes mit:
Liebe Abteilungen,
seit heute, dem 17.02.2022 gilt eine neue Coronaverordnung bis zum 23.02.2022:
Es gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich für die Sportausübung die 3G-Regelung:
Keinen Nachweis benötigen:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schüler und Schülerinnen zwischen 6 und 18 Jahre mit regelmäßigen Schultests
Folgende Tests sind zulässig:
Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis vorzulegen
- eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
- eines POC-Antigentests („Schnelltest“), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
- oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest („Selbsttest“), der vor höchstens 24 Stunden vorgenommen wurde.
Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind
- Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweis (genesene Personen) sind.
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag.
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Ausnahme von den Testerfordernissen bei Schülerinnen und Schüler gilt auch in den entsprechenden Ferienzeiten.
- noch nicht eingeschulte Kinder.
Es müssen von den ÜL weiterhin die Einhaltung der Regelung überprüft werden, die Zettel bleiben uns noch erhalten. Falls Selbsttest durchgeführt werden, bitte vermerken und mit zwei Unterschriften bestätigen.
Übungsleiter, die nicht genesen bzw. geimpft sind, benötigen für jedes Training einen Testnachweis, dieser muss vorgelegt werden.
Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen.
Für den Spielbetrieb mit Zuschauern gilt folgendes:
Es gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich für die Zuschauer die 2G-Regelung.
Keinen Nachweis benötigen:
- Kinder bis zum 14. Geburtstag
- Schüler und Schülerinnen zwischen 14. und 18. Geburtstag mit regelmäßigen Schultests
Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
Die Zuschauerbegrenzung für den Spielbetrieb im Innenbereich bleibt bei 50 % Auslastung max. 100 Personen in der FLH
Die Zuschauerbegrenzung für den Spielbetrieb im Außenbereich bleibt bei 50 % Auslastung max. 250 Personen am Kunstrasen
@Spielbetrieb die Verantwortung über die Einhaltung der Regelung liegt beim Heimverein
Die 50% Kapazitätsgrenze in den Hallen bleibt bestehen, es gilt folgendes:
Zweckverbandshallen (Gymnasium Ottobrunn, Realschule Neubiberg):
Gymnasium Ottobrunn Halle 4, Halle 1-3 pro Teilhalle: max. 30 Personen
Realschule Neubiberg: Halle 1, Halle 2: max. 30 Personen
Grundschule Ottobrunn Halle 1 bis 3: max. 30 Personen
Grundschule 3 Bühne: max. 15 Personen
FLH: Pro Teilhalle: max. 30 Personen
Tagungsraum: max. 22 Personen
Haidgraben 9a: max. 22 Personen
Kraftraum: max. 10 Personen
Boulderraum: max. 7 Personen
Folgende Information zur Realschule Neubiberg:
Der hintere Parkplatz an der Realschule Neubiberg darf nicht genutzt werden, bitte ausschließlich den vorderen Parkplatz nutzen!
Schlüsselsituation: Zur Erinnerung, die Schlüssel sind personenbezogen und dürfen nicht weitergegeben werden!
@webredaktion, bitte die Änderungen auf der Homepage vornehmen danke!
Viele Grüße
Susi
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Susanne Süß
TSV Ottobrunn e. V.
1.Vorsitzende
Haidgraben 117
85521 Ottobrunn
Tel. 089/ 609 57 30
Fax. 089/ 60 85 31 50